Regularien zur De-Regulierung

von Klaus Grill

16.10.`18


Ein "Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur" hat sich in einem Gutachten für die Abschaffung von Gesetzen ausgesprochen, die das Taxigewerbe regulieren.

Wir alle haben die Presse verfolgt, die nachgewiesen hat , dass Lobbyisten von Uber und Anderen Einfluss auf die Meinungsbildung der Politiker genommen haben, genau wie dies jener Beirat ganz offiziell und legal tun darf.
Wir haben auch das Statement unseres Verkehrsministers gesehen und uns gewundert, warum der Mann augenscheinlich nicht weiß, wovon er spricht. Statt konkrete Probleme oder Missstände zu nennen, sieht man ihm dabei zu, wie er in seinem Kopf nach etwas handfestem sucht, das er im Fernsehen sagen kann.



Die Antwort findet sich vielleicht in jenem Gutachten, das oben erwähnt wird. 16 Wissenschaftler, alle mit "Prof. Dr." im Titel haben daran mitgewirkt und lassen den Leser ihres Textes am Ende orientierungslos zurück.
Das Gutachten kann hier herunter geladen werden:

Zunächst beschreiben die Autoren die Ausgangslage und erklären u.A. was ein Taxi ist. Dabei unterscheiden die Professoren trennscharf zwischen 3 Taxi-Typen:

  1. Funktaxi
  2. Ruftaxi
  3. Taxistand

Man zuckt die Schultern und fragt sich, was diese Unterscheidung soll, denn wenn ein Funktaxi an einem Taxistand von einem Anläufer per Handzeichen "gerufen" wird, ist es was? Einfach ein Taxi, oder?

¯\_(ツ)_/¯

Am Ende ihres Gutachtens kommen die Professoren auf einen Punkt, der diese Unterscheidung als Grundlage für die absurdesten Empfehlungen benötigt, weshalb dem Leser dieser Mumpitz frühzeitig im Text untergejubelt werden muss, damit der Wahnsinn später vernünftig erscheint.
Zunächst loben die Professoren jedoch die Innovationen, die durch Taxi-Apps entstanden sind und nennen dabei Taxi.eu und MyTaxi. Sie beklagen jedoch,

der derzeitige Regulierungsrahmen ist noch nicht in einer Realität angekommen, in der eine Qualitätskontrolle auch über Nutzerkommentare in Apps stattfindet, in der Ortskenntnisse durch Navigationsapps bereitgestellt werden und die Bestellung und Bezahlung über das Smartphone erfolgen kann.

Wieder zuckt man mit den Schultern und fragt sich, wo das Problem ist, denn dass alles ist längst Realität:

Alles super, alles super innovativ, von einem "fehlenden Regulierungsrahmen" keine Spur. Kein Wunder, dass der Verkehrsminister im Fernsehen nicht sagen konnte, wo das Problem ist.


¯\_(ツ)_/¯

Doch irgendwann rücken die Autoren des Gutachtens damit raus: Es ist der regulierte Preis.


Der böse Preis

Der regulierte Tarif fürs Taxi ist böse. Er verhindert, dass Taxi-Unternehmer Elektro-Taxis kaufen, er bewirkt, dass sie bei der Steuer betrügen, Umwege fahren und den Mindestlohn nicht zahlen - doch, doch, das argumentieren die da.

vgl. ab Seite 10

Sie empfehlen neben einer generellen Konzessionsfreigabe,

umfassende Preisfreigabe und der Abbau weiterer Regulierungen, aber auch eine intensive digitalisierte Kontrolle der Regeleinhaltung

Denn natürlich muss die Allgemeinheit weiterhin vor dem immer noch latent kriminellen Taxifahrer geschützt werden.
Die Professoren erkennen, dass der Staat mit dem regulierten Tarif nicht nur die öffentlichen Verkehrsinteressen seiner Bürger im Auge hatte, sondern auch einen ruinösen Wettbewerb von Taxiunternehmern untereinander, verhindern wollte.


Weil früher der Erwerb einer „Kraftdroschke“ und die Ausbildung als Taxifahrer (Ortskenntnisse) mit hohen Investitionen verbunden war, die bei einem Marktaustritt teilweise verloren waren, fürchtete man, dass ein freier Markteintritt zu ruinösem Wettbewerb führen könnte.
vgl. Seite 9 und Fußnote 5

Die Professoren erklären jedoch:

Die Spezifität der Investitionen von Taxiunternehmen ist inzwischen so gering, dass bei mangelnder Kostendeckung ein Marktaustritt ohne wesentliche Verluste möglich ist.
vgl. Seite 12

Mit anderen Worten, wer pleite geht verliert kein Geld. Das beige Auto gibts im Weltbild der Professoren offenbar umsonst, Beiträge an Zentralen, Kosten für Geräte - alles Peanuts.
Im Weltbild der Professoren investieren die Taxiunternehmer sogar in die Ausbildung ihrer Fahrer. Dass Fahrer in der Regel alle Kosten für den Taxischein selbst tragen, war ihnen nicht bekannt.
Aber das beste kommt zum Schluss: Die Ideen der Professoren zur De-Regulierung des Taximarkts. Neben Abschaffung der Rückkehrpflicht, der Ortskundeprüfung und des Begriffs "Mietwagen", schlagen sie vor, dass die Preise freigegeben werden.



De-Regulierung durch Regulierung


Ruftaxi


Dass aber schwankende Preise, die mit schwankender Nachfrage einhergehen, "von Kunden oftmals nicht als fair empfunden" würden, sehen die Professoren zwar als Problem, würden aber vorschlagen, den absehbaren Streit zwischen Kunden und Kutschern einfach "dem Markt" zu überlassen.
Wenn es also regnet und eine Graupe - also das was sie anfangs als "Ruftaxi" definiert haben - verlangt den x-fachen Preis, dann gäbe es zwar sicher Streit mit dem Kunden, aber das ist jetzt erstmal egal, sagen sie damit indirekt.

vgl. Seite 15


Sie geben zu, dass Preisverhandlungen im "Ruftaximarkt" schwierig sind, wenn Kutscher und Kunde im Regen erst über den Preis feilschen, bevor es überhaupt los gehen kann. Sie erkennen, dass Preisverhandlungen auf der Straße


Transaktionskosten

bewirken und geben zu, dass


Dem Vorteil von Ruftaxis, sofort die Fahrt beginnen zu können, steht der Nachteil entgegen, dass der Taxifahrer einen erhöhten Preis verlangen kann.

Aber sie prognostizieren, dass die Kunden dann eben per App bestellen oder eine Zentrale anrufen und der geldgierige Graupenfahrer leer ausgehen wird, hähä.
Dass aber genau diese Graupe vermutlich auch bei der nun vom Kunden durchgeführten App- oder Zentralenbestellung genau derjenige Wagen sein würde, der genau diesen Auftrag erhält, weil er am dichtesten beim Kunden ist - Feinheiten. Lästiges Detail ihrer brillanten Vorschläge zur De-Regulierung.


Taxistand


Bei der "Taxistand"-Kategorie sieht die Sache für die Professoren jedoch schwieriger aus. Denn wenn der Tarif fällt, fällt auch die Beförderungspflicht. Da man aber verhindern will, dass Kutscher von der neuen Freiheit auch Gebrauch machen und weil die Professoren erkennen, dass Preisverhandlungen am Taxistand an einem Flughafen oder Bahnhof eine dumme Idee sind, setzen sie einfach noch einen drauf.


Da hier eine individuelle Preisfindung nicht möglich ist, sollte der Betreiber eines Taxistands das Recht haben, Tarife, Qualitäten und Pflichtfahrgebiete für die von diesem Stand ausgehenden Fahrten vorzugeben. Dies läuft auf eine Taxistand-spezifische Tarifbindung hinaus.
vgl. Seite 16

Also - der Tarif soll fallen, Regulierungen sollen beseitigt werden, aber nicht am Taxistand. Am Taxistand sollen nach Vorstellung der Professoren, neue Regulierungen beschlossen und in Gesetze überführt werden, weil sonst die Ideen der Professoren ja nicht funktionieren würden!
Überhaupt sollen Taxistände nach Vorstellung der Professoren privatisiert und "bepreist" werden. Es soll Taxistandanbieter geben, die den Tarif bestimmen sollen, den der Kutscher nehmen darf und dafür dem Kutscher auch noch eine Gebühr abnehmen dürfen. Um das zu erreichen, soll es - so ihr Vorschlag - verschiedene Arten von Taxiständen geben. Solche mit Preisbindung und solche ohne und nur wer mit oder ohne Preisbindung anbietet, soll sich nur dort, aber nicht da, sondern im Parkhaus… tut mir leid, ich blicke nicht mehr durch.
Hier das Original:

sollte daraufhin gewirkt werden, dass an wichtigen Verkehrsknotenpunkten neben den Taxiständen mit Betreiber-Vorgaben auch Wettbewerber wie Funktaxivermittler von eigenen (kurz oder langfristig angemieteten) Parkständen aus Fahrten zu ihren eigenen Bedingungen anbieten können.
Funktaxen ohne Tarifbindung, die in Konkurrenz zu den Taxis am Wartestand stehen, sollten an solchen Verkehrsknoten Fahrgäste nur in fest definierten Bereichen (zweiter Taxistand, Parkhaus) aufnehmen dürfen. Das Sonderparkrecht für Taxis „Halten und Parken in zweiter Reihe“ sollte in dem die Warteplätze umgebenden öffentlichen Straßenraum nicht gewährt werden, da es dort die Verkehrslage regelmäßig nicht zulässt.
Es könnte die Gefahr bestehen, dass bei mangelnder Vermittlungskonkurrenz die Betreiber der Taxistände Marktmacht aufbauen und missbrauchen. Die Entwicklung eines Regulierungsrahmens für die Betreiber von Taxiständen braucht jedoch den Liberalisierungsprozess.


Funktaxi


Die Experten mit den "Prof. Dr."-Titeln schlagen

die Aufnahme von Vermittlern in das PBefG verbunden mit einer Registrierungs- und Dokumentationspflicht
vgl. Seite 18

vor.
Sie fürchten jedoch, dass die Marktmacht von Zentralen oder App-Vermittlern dazu führt, dass diese bei einer freien Preisgestaltung, nicht brav bleiben und entweder zu hohe oder zu niedrige Preise aufrufen und damit entweder Kunden frustrieren oder einen ruinösen Wettbewerb durchziehen.
Deshalb:

Sollte der potentielle Wettbewerb nicht ausreichen um Missbrauch zu verhindern und sollte auch das Bundeskartellamt diesen Missbrauch nicht beenden, kann eine spezifische Regulierung notwendig werden.
vgl. Seite 18

Allen ernstes. Das steht da: Das Bundeskartellamt.
Es soll eingreifen, wenn die Ideen der Professoren partout nicht funzen sollten. Und wenn auch das Bundeskartellamt nicht durchgreifen kann, dann kommt zwar nicht Bundeswehr, aber es soll eine "spezielle Regulierung" geben, damit die De-Regulierung endlich gelingen kann.



DSGVO und Multihoming


Ganz am Schluss gibt es in dem Gutachten noch so eine Art Nachtisch. Weil man es Taxiunternehmern nicht verbieten kann und nicht verbieten will, dass sie bei verschiedenen Anbietern Mitglied sind (z.B. gleichzeitig bei MyTaxi und 6x6) und weil die Qualitätskontrolle durch Sternchen in der App zur Fahrerbewertung die geilste und auch einzige Methode sind, die sich die Damen und Herren Professoren zur Qualitätssicherung vorstellen können, soll das sogenannte "Multihoming" reguliert werden. Die Daten, die z.B. bei der Sternchenvergabe anfallen, sollen durch eine Erweiterung der DSGVO, portierbar gemacht werden, damit sie von einem Anbieter auf den anderen übertragen werden können.

Dennoch könnte die mangelnde Übertragbarkeit von Qualitätsbewertungen der Taxiunternehmen oder Taxifahrer sowie die Entwicklung von Bonus- Preis-Systemen den Wettbewerb zwischen den Plattformen einschränken. Eine gesetzliche Vorgabe zur Datenportabilität, die auch solche Bewertungen umfasst und daher über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hinausgehen muss, kann den Wettbewerb fördern.
vgl. Seite 16

Ehrlich. Das schlagen die vor.

Absurdistan


Um den Taximarkt zu de-regulieren und ihn den Konzernen schenken zu können, schlagen 16 hochkarätige "Prof. Dr.-Experten" die absurdesten Dinge vor. Zur Untermauerung haben sie sich fadenscheinige Argumente aus den Fingern gesogen, an die man sich am Ende des Textes auch nicht mehr genau erinnert.
Sie schämen sich nicht, diesen Mumpitz einem Minister vorzulegen und schlagen dann auch noch vor, ein einfaches und bewährtes System in ein Monstrum zu verwandeln, dass alle Beteiligten irgendwann in den Allerwertesten beißen wird.
Die Reform des PBefG war als eine Art kurzer Prozess angekündigt worden, aber bisher ist nichts davon Wirklichkeit geworden.
Die Frage ist, ob unsere gewählten Volksvertreter wirklich bereit sind, sich auf eine solche Groteske einzulassen.

travis bickle